Wie halten wir ESG-Vorschriften ein?
In der EU und in einigen EU-Mitgliedstaaten wurden die Vorschriften und Gesetze zu ESG bereits verschärft und werden in den kommenden Jahren weiterhin an Umfang und Reichweite zunehmen. Dadurch werden Unternehmen gezwungen, ihrer ESG-Compliance mehr Aufmerksamkeit als zuvor zu widmen.
Die Einhaltung dieser gesetzlichen Regelungen ist im Kontext von ESG-Compliance dabei nur ein Aspekt. Denn ESG-Compliance bedeutet nicht ausschließlich rechtliche Vorschriften buchstabengetreu einzuhalten, sondern auch Compliance-Bemühungen in Einklang mit einem ethischen Geschäftsgebaren zu bringen.
Wir helfen Ihnen dabei, die beiden Dimensionen von ESG-Compliance zu verstehen und sie in Ihrem Unternehmen umzusetzen.
Unsere Beratungsleistungen im Überblick:
- Analyse Ihres aktuellen ESG-Compliance-Status inkl. einer entsprechenden Gap-Analyse
- Entwicklung und Umsetzung relevanter Richtlinien (z. B. Verhaltenskodizes, Corporate Governance, Richtlinien zur Bekämpfung von Bestechung, Korruption, Kartell- und Wettbewerbsrecht, Whistleblowing-Richtlinien, soziale und Menschenrechtsleitlinien, Gesundheits- und Sicherheitsvorgaben, Richtlinien zum Beziehungsmanagement mit Ihren Stakeholdern, Umweltmanagementvorgaben)
- Entwicklung Ihres Stakeholder-Ansatzes (z. B. Analyse, Mapping, Priorisierung und entsprechende Managementstrategien)
- Vorbereitung und Begleitung bei einem ESG-Rating
- Vorbereitung auf die Berichterstattung nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) oder einem freiwilligen Berichtsstandard (z. B. GRI)*
- Zusammenstellung und Training eines Teams in Ihrem Unternehmen, das für Ihre ESG-Compliance verantwortlich ist

*Empact ist keine Wirtschaftsprüfungs- oder Steuerberatungsgesellschaft und kann daher für mögliche rechtliche oder steuerliche Auswirkungen, die sich aus den Beratungsleistungen ergeben, nicht verantwortlich oder haftbar gemacht werden.